Zertifizierte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Sind Sie auf der sicheren Seite?

Alle Unternehmen, ohne Ausnahme, müssen sich um die Sicherheit Ihrer elektrotechnischen Betriebsmittel kümmern. Grundlage sind gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen, sowie Vorschriften der Versicherungen.

Bei Nichtbeachtung droht Ihnen nicht nur ein Bußgeld, sondern auch hohe Kosten im Falle eines Unfalls, da der Versicherungsschutz nicht gegeben ist.

Das spricht ebenfalls für Elektroprüfungen:

  • Schadhafte Elektrogeräte sind zweithäufigste Brandursache
  • Versicherungsschutz nur gegeben bei gültigem Prüfungsnachweis (schriftliche Dokumentation)
  • Gesundheit der Mitarbeiter schützen
  • Bestandteil der ISO Zertifizierung

Wir erledigen das für Sie!

Nur Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme und regelmäßige Wiederholungsprüfungen garantieren die Rechtssicherheit.

Für Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln sind insbesondere:

  • Art, Umfang und Fristen zu ermitteln.

Zur Durchführung von Erstprüfungen und wiederkehrender Prüfungen von elektrischen Betriebs-mitteln empfiehlt es sich, folgende Voraussetzungen festzulegen:

  • wer darf die Prüfung durchführen
  • wo soll geprüft werden (Einsatzort, Prüfplatz, Prüfraum)
  • welche Prüfgeräte und Zubehörteile sind notwendig
  • welche Ergebnisse müssen dokumentiert werden
  • wie sind diese zu dokumentieren. (rechtssicher)

Ihre Geräte wurden schon geprüft?

Nur regelmäßige Wiederholungsprüfungen garantieren die Gültigkeit. Teilen Sie uns einfach mit, wann ihr nächster Prüftermin ansteht und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.


Wir prüfen und reparieren alle ortsveränderlichen Maschinen und Geräte ihrer Werkstattausrüstung ebenso wie im Büro oder der Verwaltung!


Anwendungsbereiche

Alle Betriebe die Ihren Mitarbeitern elektrische Betriebsmittel zur Verfügung stellen, müssen wiederkehrende Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchführen.

Wie zum Beispiel in Werkstätten:

  • Bohrmaschinen, Fräsen, Messgeräte, Trafos
  • Schleifmaschinen, Winkelschleifer, Lötkolben
  • Sägen, Radios, Ladegeräte, Staubsauger

Sowie in den Büros, Küchen, Aufenthaltsäumen:

  • PC´s, Monitore, Beamer, Tischrechner, Server
  • Verlängerungsleitungen, Schreibtischlampen
  • Wasserkocher, Wasseraufbereiter, Kühlschrank
  • Mikrowelle, Kaffeemaschinen, Aktenvernichter

Für alle Geräte die einen Stecker haben!

Durchführung der Prüfungen

grafik_1Den Umfang der Prüfung nach DGUV-V3 haben wir in wenige Schritte für Sie zusammengefasst. Im Falle einer notwendigen Reparatur halten wir natürlich zunächst Rücksprache mit Ihnen.

Ihr Partner für Prüfungen nach DGUV-V3

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV-V3 ist für jeden Arbeitgeber Pflicht!

  • TME führt die Prüfung nach DGUV-V3 durch.
  • Wir können die zu prüfenden Geräte beim Kunden vor Ort überprüfen oder er bringt diese zu uns.
  • Unsere Servicemitarbeiter sind befähigt und zertifiziert die Prüfungen durchzuführen.
  • Alle benötigten Gerätschaften und Prüfmittel sind vorhanden.
  • Eventuell notwendige Reparaturen werden nach Rücksprache fachgerecht ausgeführt.
  • Wir prüfen und reparieren Geräte und Maschinen aller Fremdfabrikate.

Gesetzliche Vorgaben

Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trägt der Arbeitgeber/Unternehmer die Verantwortung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die zur Verfügung gestellten Betriebsmittel im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

§ 14 Prüfung von Arbeitsmitteln. Eine dieser Maßnahmen kann die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen sein! Die Organisation der Prüfungen im betrieblichen Ablauf ist grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers / Unternehmers. Er kann diese Aufgabe an eine andere Person deligieren, z. B. Betriebsleiter, Bereichsmeister.